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Staplerführerschein - Was gilt es zu beachten?

Rund 434.000 Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2016. Das ist die vorläufige Bilanz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Einen hohen Anteil davon machen Unfälle mit Gabelstapler und Co. aus. Die richtige Ausbildung im Umgang mit Flurförderzeugen ist daher unerlässlich, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Für einen Arbeitnehmer gilt es einiges zu beachten, bis er den Staplerführerschein in Händen halten kann. Aber auch für Arbeitgeber gibt es wichtige Regeln, um arbeitsrechtliche Konsequenzen in Zusammenhang mit Staplerfahrern zu verhindern.

Der Stapler - egal welcher Art - ist ein unverzichtbares Hilfsmittel in der heutigen Logistikwelt. Die Nachfrage nach solch Flurförderzeugen steigt immer weiter an: Gleichzeitig statten die Hersteller ihre Fahrzeuge mit hochentwickelten technischen Eigenschaften aus, um den Stapler effizienter und auch sicherer zu machen.

Ein professioneller Umgang mit Flurförderzeugen durch ausgebildetes Personal ist dabei genauso wichtig. Nur so kann das Unfallrisiko so klein wie möglich gehalten werden.

Deshalb gibt es den „Flurfördermittelschein“ nach Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Er ist der „Führerschein“ für Stapler. Jeder Arbeitnehmer muss ihn vor Arbeitsbeginn vorweisen können.

Welche Voraussetzungen gelten für den Staplerschein?

Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt des Führerscheins sind:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Fahrer muss in der Lage sein, den Stapler ohne Behinderung bedienen zu können
  • Gutes Hör-, Seh- und Reaktionsvermögen

In dieser Hinsicht kann sich der Arbeitgeber absichern, indem er vom Arbeitnehmer die Bescheinigung einer Vorsorgeuntersuchung (G25) fordert. Hier wird der Mitarbeiter von einem fachkundigen Arzt auf „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ getestet.

Der Flurfördermittelschein

Ausnahme: Minderjährig und im Ausbildungsverhältnis

Eine Ausnahme dieser Voraussetzungen sind Jugendliche unter 18 Jahre, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Hier hat der Ausbilder die Möglichkeit, den Azubi unter Aufsicht, das Fahrzeug selbstständig bedienen zu lassen. Diese Aufsicht kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfallen und hängt in hohem Maße von der Reife des jungen Mitarbeiters ab.

Um den „Führerschein“ zu erhalten, muss der Anwärter eine Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren. Diese hat, in Abhängigkeit von den bereits vorhandenen Fähigkeiten im Umgang mit Staplern, einen zeitlichen Rahmen von zwei bis fünf Tagen.

Wo kann man die Prüfung absolvieren?

Interessenten für einen Staplerschein können die Prüfungsvorbereitung sowie die Prüfung selbst bei mehreren Institutionen durchführen:

  • DEKRA und TÜV
  • In zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben
  • Bei einem freiberuflichen Ausbilder
  • Bei Firmen, die Stapler herstellen oder damit handeln.

Die Kosten liegen dabei zwischen 100 und 350 Euro und hängen von der bereits gesammelten, praktischen Erfahrung mit Staplern ab.

Neben den professionellen Anlaufstellen gibt es Anbieter, die sehr kurze Wochenendkurse anbieten. Diese sind aber aufgrund zu geringer Informationstiefe nicht zu empfehlen sind.

Inhalt und Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung des Flurfördermittelscheins gliedert sich in mindestens zehn praktische und zehn theoretische Lerneinheiten. Sie kann aber auch durchaus länger ausfallen, wenn der Prüfling mehr Lernzeit benötigt.

Die theoretischen Inhalte gliedern sich in:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Antriebsarten
  • Aufbau und Funktionen der Fahrzeuge
  • Standsicherheit
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln

In der Praxis muss sich der Prüfling folgenden Aufgaben stellen:

  • Fahr- und Stapelübungen
  • Einweisung am Fahrzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • Analyse von Gefahrenstellen
  • Verlassen und Sichern des Fahrzeugs.

Die erlangten Kenntnisse aus beiden Bereichen werden abschließend in zwei Prüfungen abgefragt. Einen kleinen Einblick in die Aufmachung des theoretischen Tests können Sie sich hier verschaffen.

Ist der künftige Staplerfahrer in beiden Bereichen erfolgreich gewesen, muss er oder sie noch an einer (jährlich stattfindenden) betriebsinternen Einweisung teilnehmen. In dieser wird auf die örtlichen Sicherheitsbestimmungen und Gefahrenstellen hingewiesen.

Staplerfahrer müssen außerdem jährlich an einer Weiterbildung teilnehmen, um theoretisches Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

Welche Möglichkeiten eröffnet ein Staplerführerschein

In der boomenden Logistikbranche sind qualifizierte und ausgebildete Fachkräfte gefragter denn je. Deswegen kann ein Führerschein den persönlichen Lebenslauf deutlich aufwerten und die Attraktivität für potenzielle Arbeitgeber steigern. Das Gehalt eines ausgebildeten Staplerfahrers liegt durchschnittlich zwischen 1.300 und 2.700 Euro im Monat.

Staplerschein bei eigenen Mitarbeitern - Die Sicht des Unternehmers

Als Arbeitgeber darf man die Bedienung eines Flurförderfahrzeuges nur in die Hände eines qualifizierten und ausgebildeten Mitarbeiters legen. Dies ist zum einen gesetzlich vorgeschrieben und reduziert zum anderen das Unfallrisiko im eigenen Unternehmen. Außerdem kann das Bedienen ohne Führerschein arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen und setzt zudem die Unfallversicherung außer Kraft.

Daher bietet es sich bei Bedarf an, seine Mitarbeiter in Form einer Weiterbildungsmaßnahme zu fördern und die Kosten für den Führerschein zu übernehmen.

Neben der Finanzierung durch den Arbeitgeber bietet auch die Agentur für Arbeit Möglichkeiten der Kostenübernahme an: Diese werden in den Fällen vom Amt getragen, in denen die Chancen eines Arbeitslosen auf eine passende Stelle durch die Weiterbildung steigen.

Selber ausbilden?

Es gibt auch die Möglichkeit selbst zum Ausbilder zu werden. Grundvoraussetzungen dafür sind:

  • Mindestens 24 Jahre alt
  • Inhaber eines Flurfördermittelscheins
  • Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit Staplern
  • Meister oder vierjährige Tätigkeit im selben Bereich
  • Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder

Sind alle obigen Kriterien erfüllt, ist man berechtigt, interne sowie externe Staplerinteressierte zu unterweisen und auszubilden.