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Gabelstapler leasen: Eine clevere Alternative!

Leasing ist eine Finanzierungsvariante für mittel- und langfristig eingesetzte Gabelstapler und kann eine clevere Alternative zur Miete oder zum Kauf sein. Wir informieren Sie, für wen diese Art der Finanzierung geeignet ist und erklären die Vor- und Nachteile. Außerdem geben wir Tipps, die Sie bei einem Leasing-Vertrag beachten sollten.

Mieten oder leasen?

Egal ob Sie Gabelstapler mieten oder leasen: Bei dieser Art der Finanzierung werden die hohen Anschaffungskosten durch weitaus geringere monatliche Kosten ersetzt. Sie müssen also nicht viel Kapital in kurzer Zeit aufbringen. Trotzdem können Sie die oft teuren Gabelstapler für Ihr Geschäft nutzen.

Gegenüber einer Miete, die für eine kurzfristige Nutzung sinnvoll sein kann, müssen bei Leasing-Verträgen in der Regel zusätzliche Kosten übernommen werden, zum Beispiel für Wartung- oder Instandsetzung, Reparaturen und Versicherungen.

Individuelle Konditionen!

Da es keine festgelegten Regelungen über Leasingbestimmungen gibt, können Sie Ihren Vertrag speziell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Beachten Sie jedoch: So individuell wie Ihre Möglichkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die Angebote. Ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich!

Verschiedene Faktoren bestimmen Ihre Leasingrate. Dazu gehören:

  • Anzahl der Leasinggeräte und die Nutzungsdauer
  • Staplertyp und der Einsatzzweck
  • erwartete Leistung
  • die Marktentwicklung
  • sowie die Art des Vertragsendes

Was passiert zum Vertragsende?

Endet der Leasingvertrag Ihrer Staplermodelle, so gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:

Haben Sie eine Vollamortisation vereinbart, so werden durch Ihre monatlichen Raten die Kosten komplett gedeckt. Das heißt, die geleasten Stapler sind ohne Zuzahlung nach der Laufzeit Ihr Eigentum.

Im Gegensatz dazu fällt bei der Teilamortisation bei Vertragsende ein Restwert an, wenn Sie Ihre Staplermodelle behalten möchten. Bei dieser Leasingart haben Sie jedoch den Vorteil, das Gerät zurückgeben zu können und dafür ein anderes Modell neu zu leasen. Außerdem sind die die monatlichen Raten weitaus niedriger als bei der zuvor beschriebenen Vollamortisation.

Tipp: Gut zu wissen!

Leasing-Raten für jeden Staplertyp können als Betriebsausgaben steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden.